Haus Elisabeth, Dillenburg

Unsere Besuchsregeln ab dem 02.04.2022

Wir haben unsere Besuchsregeln angepasst.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Basisschutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in einer neuen Verordnung festgelegt. Laut dieser Verordnung bleiben die Verpflichtung zum Tragen von Masken sowie die Vorlage eines negativen Testnachweises beim Besuch in Pflegeeinrichtungen bestehen. Weiterhin ist jede Person angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.


Wir haben unser Schutzkonzept entsprechend der Verordnung angepasst. Ab dem 02.04.2022 gelten im Haus Elisabeth folgende Besuchsregeln:
 

  • Einlasszeiten sind täglich von 10.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 18.00 Uhr.
  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch bei einer zugelassenen Institution erfolgt sein. Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. 
  • Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil tragen. 
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist nicht gestattet.
     

Bitte beachten Sie, dass das derzeitige Besuchsverbot in Haus 1 leider weiterhin besteht. Besuche von Bewohnern in Haus 2 sind unter Einhaltung der Besuchsregeln möglich.
 

Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.
 

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