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FAQ

Stationäre Pflege im Haus Elisabeth

Grundvoraussetzung für einen Heimeinzug ist die schriftliche Bewilligung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse (mindestens Pflegegrad 2). Individuelle versorgungspezifische Kriterien stimmen wir vor Aufnahme mit Ihnen ab.

Die Heimkosten setzen sich aus den Kosten für Pflege und Betreuung nach Pflegegrad, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen monatlichen Pauschalbetrag. Der verbleibende Betrag ist durch Sie privat zu zahlen. Die detaillierte Zusammensetzung der stationären Dauerpflegekosten finden Sie in hier

In solchen Fällen kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Wir empfehlen, sich frühzeitig beim zuständigen Sozialamt zu informieren, da die Kostenübernahme frühestens zur Antragsstellung bewilligt wird. Sprechen Sie das zuständige Sozialamt auch auf die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld an.

Es können zusätzliche Kosten für z.B. Friseur, Fußpflege, oder ähnliches entstehen. Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Zuzahlungspflichten, die beispielsweise bei Krankentransporten, bestimmten Medikamenten oder der Inanspruchnahme externer Therapeuten zusätzliche Kosten verursachen.

Der Bedarf in der stationären Pflege ist groß. Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Eintrag auf unserer Warteliste an. Die Wartezeit ist von diversen Faktoren abhängig und kann nicht genau im Voraus ermittelt werden. Wir kontaktieren Sie, sobald wir Ihnen ein Apartment anbieten können.

Grundsätzlich ist eine kurzfristige Aufnahme möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über mögliche Pflegeplätze zu informieren und sich vorsorglich und unverbindlich auf unsere Warteliste setzen zu lassen.

Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontakt-Formular oder reichen uns eine ausgefüllte Aufnahmeanmeldung ein. Nach Bearbeitung Ihrer Aufnahmeanmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung zur Aufnahme auf unsere Warteliste. Die Aufnahme auf unsere Warteliste ist kostenlos.

Wir verfügen ausschließlich über Einzelappartements. Diese sind mit einem Pflegebett, Nachttisch, Ess- und Fernsehtisch, Stühlen sowie einem Einbauschrank mit abschließbarem Wertfach ausgestattet. Gerne können Sie das Appartement mit eigenen Möbeln und persönlichen Einrichtungsgegenständen gestalten. Zudem verfügt jedes Appartement über einen eigenen Telefon- und TV-Anschluss und über ein hausinternes Rufsystem, das in Notfällen das Pflegepersonal benachrichtigt. Der Telefonanschluss muss durch Sie bei der Telekom oder vergleichbaren Anbieter für einen Telefon- und oder Internetanschluss freigeschaltet werden. Ortsansässige Bewohner können ihre bestehende Telefonnummer mitnehmen. Alternativ kann ein Miettelefon von uns zur Verfügung gestellt werden. Sprechen Sie hierzu gerne schon vor Einzug unsere Mitarbeiter der Verwaltung an.

Ja. Es ist erlaubt und sogar gewünscht, dass Sie sich Ihr neues Appartement durch persönliche Gegenstände und Möbel so heimisch wie möglich einrichten. Sprechen Sie uns gerne vor Einzug an, um herauszufinden, welche Gegenstände in Ihrem neuen zu Hause Platz finden.

Eine ortsansässige Vertragsapotheke beliefert das Haus Elisabeth regelmäßig mit den verordneten Medikamenten.

Eine ärztliche Versorgung ist durch diverse Kooperationsverträge mit ortsansässigen Haus- und Zahnärzten garantiert. Darüber hinaus besteht für Sie die freie Arztwahl.

Wir möchten, dass Sie sich bei uns wie zuhause fühlen. Deshalb haben wir keine festen Besuchszeiten. Sie wohnen in einem offenen Haus und empfangen Besuch, wann Sie möchten.

Das Haus Elisabeth hat eine eigene Großküche in der die Speisen täglich frisch zubereitet werden.

Neben einer zusätzlichen sozialen Betreuung kooperieren wir mit örtlichen Dienstleistern, sodass beispielsweise Friseur- und Fußpflegedienstleistungen direkt im Haus angeboten werden können.

Wir kümmern uns um die Reinigung Ihrer Privatwäsche. Ihre Schmutzwäsche wird von uns an einen Dienstleister gegeben, dort entsprechend gekennzeichnet und bearbeitet. Nach Rücklieferung der gereinigten Wäsche bringen wir Ihnen diese in Ihr Appartement.

Zum Einzugstag werden alle relevanten persönlichen Dokumente wie z.B. Personalausweis, Vollmachten, Versichertenkarten, Zuzahlungsbefreiungen, Kostenbewilligungen etc. benötigt. Darüber hinaus sollten vorhandene und täglich benötigte Hilfsmittel wie Gehhilfen, Sitzauflagen Rollatoren und Rollstühle oder auch Inkontinenzhilfsmittel und ähnliches mitgebracht werden. In einem persönlichen Gespräch vor dem Einzug besprechen wir mit Ihnen, wie der Einzugstag verläuft und welche Vorbereitungen getroffen werden müssen.

Kurzzeitpflege im Haus Elisabeth

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege ab einem bewilligten Pflegegrad 2. Zusätzliche Leistungsansprüche der Verhinderungspflege bestehen, wenn die Bewilligung des Pflegegrades länger als 6 Monate zurückliegt. Das Budget der Verhinderungspflege kann auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

Über das vorhandene Budget werden die pflegerischen Leistungen durch die Pflegekasse bezahlt. Somit fallen in der Zeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege immer auch Eigenanteilskosten an. Dazu zählen die Unterkunfts-, Verpflegungs-, und Investitionskosten. Die detaillierte Zusammensetzung der Kurzzeitpflegekosten finden Sie hier.

Für die Dauer der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist die Bereitstellung der Medikamente durch Sie zur gewährleisten. Bringen Sie hierzu die benötigten Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Zeitraum von zu Hause mit. Das Verabreichen der Medikamente wird selbstverständlich von uns organisiert.

Das Kurzzeitpflege-Appartement ist mit einem Pflegebett, Nachttisch, Ess- und Fernsehtisch, Stühlen sowie einem Einbauschrank mit abschließbarem Wertfach ausgestattet. Zudem verfügt es über ein TV und ein Telefon und über ein hausinternes Rufsystem, das in Notfällen das Pflegepersonal benachrichtigt.

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