Haus Elisabeth, Dillenburg

Tagespflege wieder geöffnet

Betretungsverbot wurde aufgehoben.


Mit der Aktualisierung der 2. Corona-Verordnung am 02.11.2020 wurde das Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen, die räumlich mit einer stationären Pflegeeinrichtung verbunden sind, aufgehoben. Vor Öffnung der Tagespflege mussten wir ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept erstellen, in dem genau festgelegt ist, wie und unter welchen Bedingungen Besuche der Tagespflege ermöglicht werden können. Dieses Konzept zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter ist nun erstellt. 
 

Wir freuen uns, Sie ab Montag, dem 09.11.2020 wieder in unserer Tagespflege begrüßen zu dürfen. 
 

Für den Besuch unserer Tagespflege sind folgende Regeln zu beachten:

  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zu allen weiteren Personen
  • das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, sofern sich aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Gründen keine Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit ergibt
  • konsequente Händehygiene
  • Einhaltung der Husten- und Niesregeln
  • die Nutzung von Einweg-Taschentüchern
     

Bitte beachten Sie auch, dass der erstmalige Besuch der Tagespflege durch den Gast spätestens zwei Tage zuvor telefonisch mit Beate Kordesch, Leitung der Tagespflege unter der Nummer 02771.8981-62 vereinbart werden muss. 
 

Die Tagespflege darf nicht betreten werden:

  • wenn der Gast oder dessen Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder 
  • solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen oder in der Tages ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 vorliegt. 
     

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