Haus Elisabeth, Dillenburg

Neue Besuchsregeln

Die hessische Landesregierung überträgt den Einrichtungen die Regelungen von Besuchen.

 

Sehr geehrte Bewohner, Angehörige und Gäste,

mit der Aktualisierung der Zweiten Corona-Verordnung am 29.09.2020 überträgt die hessische Landesregierung den Einrichtungen die Regelungen von Besuchen. Maßgeblich sind die individuellen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen.

Wir haben ein entsprechendes Konzept nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes, der „Handlungsempfehlungen“ sowie des „Schutzkonzeptes für Pflegeeinrichtungen für Besuche“ des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erstellt und mit den Behörden abgestimmt. Nur unter Einhaltung dieses Schutzkonzeptes dürfen Besuche stattfinden.

Ab dem 30.09.2020 gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth sowie auf dem gesamten Außengelände:

  • Der Besuch ist mindestens ein Tag, maximal eine Woche vorab, montags - freitags von 8.30 - 15.30 Uhr telefonisch unter 02771.8981-0 zu vereinbaren.
  • Besuchszeiten sind Montag - Donnerstag sowie Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.30 - 16.30 Uhr, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr.
  • Besuche dürfen maximal fünfmal pro Woche für maximal zwei Stunden stattfinden. Je Besuch ist nur eine Person pro Bewohner erlaubt.
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Es ist zu jeder Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Mund und Nase bedeckt, auch im Bewohner-Appartement und im Außenbereich.
  • Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist derzeit nicht gestattet.
  • Es ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.

Ein Besuchsverbot besteht:

  • Wenn Sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID 19 insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks oder Geruchssinns aufweisen.
  • Solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS CoV 2 unterliegen.
  • Wenn die bei Ihnen vor Besuchsbeginn durchgeführte Körpertemperaturmessung einen Wert von über 37,8 °C ergibt.
     

Wir bitten Sie zu beachten, dass es aufgrund der, durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration geforderte Risikobewertung und regelmäßige Überprüfung der Regelungen in unserem Konzept, immer wieder zu Änderungen des Schutzkonzeptes und damit zu Lockerungen, aber auch Verschärfungen der Besuchsregeln kommen kann.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln.   

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