Haus Elisabeth, Dillenburg

Neue Besuchsregeln ab 27. Oktober 2021

Wir haben unsere Buchsregeln angepasst.


Ab dem 27.10.2021 gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth:

  • Der Besuch ist vorab bei den Mitarbeitenden der Verwaltung anzukündigen.
  • Einlasszeiten sind täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr.
  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über
    • einen vollständigen Impfschutz oder
    • eine vollständige Genesung oder 
    • ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests bei einer zugelassenen Institution, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch erfolgt sein oder
    • Eintragungen über regelmäßige Testungen im Schülertestheft.
  • Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Zu Beginn des Besuches ist am Empfang eine Besucheranmeldung auszufüllen.
  • Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil) tragen, außer im eigenen Appartement des Bewohners, wenn dieser vollständig geimpft oder genesen ist. 
  • Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist nicht gestattet.
  • Es ist grundsätzlich ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.

Ein Besuchsverbot besteht für:

  • Personen mit Krankheitssymptomen für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenem Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.
  • Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, sofern Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell oder generell angeordneten Absonderung aufgrund einer möglichen oder nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen.
  • Geimpfte oder genesene Personen, sofern die Symptomatik oder Absonderung ihrer Angehörigen auf eine in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom RKI definierten besorgniserregenden Eigenschaften zurückzuführen ist.
  • Personen mit positivem Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. 
     

Wir bitten Sie zu beachten, dass die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens zur laufenden Neubewertung von Risiken und Maßnahmen führt, welche ggf. zu kurzfristigen Änderungen der Besuchsregelungen führen kann. 


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.

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