Haus Elisabeth, Dillenburg

Neue Besuchsregeln ab 23. April 2021

Wir haben unserer Schutzkonzept aktualisiert.


Ab dem 23. April 2021 gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth sowie auf dem gesamten Außengelände:

  • Der Bewohner kann täglich Besuch von bis zu zwei Personen empfangen. 
  • Der Besuch ist mindestens einen Tag, maximal zwei Wochen vorab, montags bis freitags von 11.00 bis 15.00 Uhr telefonisch unter 02771.8981-10 anzukündigen. 
  • Besuche dürfen nur mit einem negativen Testergebnis einer Antigen-Schnelltestung stattfinden, welche höchstens 24 Stunden vor dem Besuch erfolgt ist. Im Haus Elisabeth besteht (derzeit) die Möglichkeit der Testung von montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr sowie montags bis sonntags von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
  • Es ist zu jeder Zeit eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, auch im Außenbereich. Ein Handeln entgegen dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist nicht gestattet.
  • Es ist grundsätzlich ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.

Ein Besuchsverbot besteht:

  • Wenn Besucher oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID 19, insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks oder Geruchssinns aufweisen.
  • Solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS CoV 2 oder einer generellen Absonderung (Quarantäne) aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen. 
  • Wenn der in der Einrichtung durchgeführte Antigen-Schnelltest ein positives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 ergeben hat.
     

Wir bitten Sie zu beachten, dass die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens zur laufenden Neubewertung von Risiken und Maßnahmen führt, welche ggf. zu kurzfristigen Änderungen der Besuchsregelungen führen kann. 
 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.

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