Haus Elisabeth, Dillenburg

FFP2-Maskenpflicht ab 1.Oktober 2022

Mit aktualisiertem Infektionsschutzgesetz sind Besuche ausschließlich mit FFP2-Maske möglich.

 

Zum 01.10.2022 tritt das, von der Bundesregierung aktualisierte Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Eine Änderung hierin betrifft auch das Tragen von Masken beim Betreten von Pflegeeinrichtungen. Bislang war hier eine medizinische Maske (OP-Maske) ausreichend, ab dem 01.10.2022 ist das Tragen einer FFP2-Maske während des Besuches verpflichtend.

 

Wir haben unser Schutzkonzept entsprechend angepasst. Ab dem 01.10.2022 gelten im Haus Elisabeth folgende Regeln:

  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch bei einer zugelassenen Institution erfolgt sein. Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. 
  • Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil tragen. 
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Besuche dürfen ausschließlich im Bewohner-Appartement stattfinden, Dienstzimmer oder Büroräume sind nur bei dringenden Anliegen zu betreten. Zu allen weiteren Räumen ist der Zutritt nicht gestattet. Das Bewohner-Appartement ist direkt vom Eingang aus, ohne längere Aufenthalte in öffentlichen Bereichen aufzusuchen.

 

Zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter sowie zu Ihrem eigenen Schutz bitten wir Sie, die Besuchsregeln unbedingt einzuhalten. Nur so können wir das Schutzniveau aufrecht erhalten und Besuche und damit soziale Kontakte und Teilhabe weiterhin ermöglichen.

 

Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.

 

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