Das bestehende Besuchsverbot für das Souterrain in Haus 2 konnte soeben aufgehoben werden.
Das Besuchsverbot für das Obergeschoss des Wohnbereichs C in Haus 2 muss leider aufgrund der Anzahl der Corona-Infektion weiterhin bestehen bleiben. Besuche von Bewohnern im Souterrain und Erdgeschoss des Wohnbereichs C in Haus 2 sowie der Wohnbereiche A und B in Haus 1 sind derzeit unter Einhaltung der Besuchsregeln möglich.
Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.