Haus Elisabeth, Dillenburg

Besuchsverbot aufgehoben!

Besuche in allen Wohnbereichen wieder möglich.

 

Auch wenn leider noch immer einige Infektionsfälle in der Einrichtung zu verzeichnen sind, kann das bislang für das Obergeschoss in Haus 2 bestehende Besuchsverbot nunmehr aufgehoben werden. Somit sind Besuche in der gesamten Einrichtung unter Einhaltung folgender Besuchsregeln möglich:

  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch bei einer zugelassenen Institution erfolgt sein. Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. 
  • Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil tragen. 
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Besuche dürfen ausschließlich im Bewohner-Appartement stattfinden, Dienstzimmer oder Büroräume sind nur bei dringenden Anliegen zu betreten. Zu allen weiteren Räumen ist der Zutritt nicht gestattet. Das Bewohner-Appartement ist direkt vom Eingang aus, ohne längere Aufenthalte in öffentlichen Bereichen aufzusuchen.

 

Zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter sowie zu Ihrem eigenen Schutz bitten wir Sie, die Besuchsregeln unbedingt einzuhalten. Nur so können wir das Schutzniveau aufrecht erhalten und Besuche und damit soziale Kontakte und Teilhabe weiterhin ermöglichen.

 

Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.
 

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