Haus Elisabeth, Dillenburg

Besuchsverbot angepasst!

Das aktuelle Infektionsgeschehen erfordert eine Anpassung des Besuchsverbotes.

 

Trotz der erweiterten und mit den Gesundheitsbehörden abgesprochenen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und Mitarbeiter haben wir nun auch in Wohnbereich C Corona-Infizierte zu beklagen.

Daher besteht ab sofort ein Besuchsverbot für das Erdgeschoss des Wohnbereich C in Haus 2

 

Ab Freitag, dem 15.04. 2022 sind Besuche im gesamten Wohnbereich B sowie im 3. Obergeschoss des Wohnbereich A wieder möglich.

 

Für das 2. Obergeschoss des Wohnbereich A muss das Besuchsverbot leider aufgrund der Anzahl der Corona-Infektionen derzeit noch bestehen bleiben.

 

Somit sind im Haus Elisabeth, mit Ausnahme des 2. Obergeschoss in Haus 1 und des Erdgeschoss in Haus 2, Besuche von Bewohnern unter Einhaltung der folgenden Besuchsregeln möglich:

 

  • Einlasszeiten sind täglich von 10.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 18.00 Uhr.
  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch bei einer zugelassenen Institution erfolgt sein. Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. 
  • Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil tragen. 
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist nicht gestattet.

 

Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.

 

Wir wünschen Ihnen gesegnete Osterfeiertage … und bleiben Sie gesund!
 

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