Haus Elisabeth, Dillenburg

Besuchsverbot!

Aufgrund aktueller Corona-Infektionen besteht für das 3. Obergeschoss des Haus 1 ein Besuchsverbot.

 

Leider haben wir im Haus Elisabeth derzeit Corona-Infektionsfälle zu verzeichnen. Die Infektion der Personen wurde dank regelmäßiger Schnelltestungen auf Corona in unserem Haus zeitnah entdeckt, sodass sehr schnell weitere, mit den Gesundheitsbehörden abgesprochenen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und Mitarbeiter getroffen wurden. 

 

Zu diesen Maßnahmen gehört auch ein Besuchsverbot für das 3. Obergeschoss des Wohnbereich A, der sich in Haus 1  befindet. 

 

Besuche von Bewohner des Wohnbereich B sowie im 2. Obergeschoss des Wohnbereich A in Haus 1 und des Wohnbereiche C in Haus 2 sind weiterhin unter Einhaltung der folgenden Besuchsregeln möglich:

  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch bei einer zugelassenen Institution erfolgt sein. Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. 
  • Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil tragen. 
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Besuche dürfen ausschließlich im Bewohner-Appartement stattfinden, Dienstzimmer oder Büroräume sind nur bei dringenden Anliegen zu betreten. Zu allen weiteren Räumen ist der Zutritt nicht gestattet. Das Bewohner-Appartement ist direkt vom Eingang aus, ohne längere Aufenthalte in öffentlichen Bereichen aufzusuchen.

 

Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.

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