Haus Elisabeth, Dillenburg

Besuchsregeln im Rahmen der Corona-Pandemie

Hessische Landesregierung ermöglicht eine Lockerung des Besuchsverbots.


Sehr geehrte Damen und Herren,
 

mit viel Geduld und Verständnis haben unsere Bewohner und auch Sie als Angehörige die notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Haus Elisabeth mitgetragen. Hierdurch und durch vielfältige strenge Hygienemaßnahmen im Haus ist es, Gott sei Dank, gelungen, dass bislang keine Bewohner im Haus infiziert wurden.
 

Dennoch ist uns bewusst, dass die bisherigen Einschränkungen, wie das Besuchsverbot, eine enorme Belastung sowohl für unsere Senioren als auch für Sie darstellen. 
 

Ganz aktuell hat die Hessische Landesregierung eine Lockerung des strengen Besuchsverbots ermöglicht, welche jedoch an eine Vielzahl von Auflagen gebunden ist, die wir derzeit vorbereiten und über die wir Sie heute gerne informieren.
 

Zunächst ist jede Einrichtung verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen, in dem genau festgelegt ist, wie und unter welchen Bedingungen Besuche von Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen zu erfolgen haben. In jedem Fall gelten für Einrichtungen in Hessen folgende Regeln:
 

  • Besuche sind lediglich auf einen Besucher zu beschränken.
  • Die Besuchszeit beträgt höchstens 1 Stunde in der Woche. 
  • Besucher müssen sich beim Betreten und beim Verlassen der Einrichtung an- und abmelden. 
  • Name und Kontaktdaten des Besuchers sowie die Besuchszeit werden durch die Einrichtung dokumentiert. 
  • Die Einrichtung richtet einen Besuchsraum ein, in dem die Besuche stattfinden können. 
  • Es ist Besuchern grundsätzlich untersagt, die Bewohnerzimmer aufzusuchen. Ausnahmen kann die Einrichtungsleitung nur in wenigen besonderen Fällen gestatten. 
  • Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung Schutzausstattung nach Weisung der Einrichtung anlegen. 
  • Besucher halten ausreichend Abstand zu den Besuchten.
  • Besuche sind nicht mehr gestattet, wenn in der Einrichtung ein meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.
  • Angehörige mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen etc. haben keinen Zutritt zur Einrichtung. 
     

Die v. g. Regelungen werden in das Schutzkonzept einfließen, welches wir derzeit erarbeiten, um Bewohner und Angehörige, aber auch unsere Mitarbeiter weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.
 

Daher bitten wir Sie, sich noch einige Tage zu gedulden, bis das Schutzkonzept fertiggestellt und abgestimmt ist; erst danach können wir Besuche zulassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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