Haus Elisabeth, Dillenburg

Besuche wieder möglich

Das Schutzkonzept zur Lockerung des Besuchsverbotes ist nun fertiggestellt und abgestimmt.


Sehr geehrte Bewohner und Angehörige,


wir als Einrichtung haben in den vergangenen Tagen ein Schutzkonzept erstellt, in dem genau festgelegt ist, wie und unter welchen Bedingungen Besuche von Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen zu erfolgen haben. Dieses Schutzkonzept ist eine Auflage der Hessischen Landesregierung zur Lockerung des Besuchsverbotes und ist nun fertiggestellt und abgestimmt.  


Wir danken Ihnen für Ihre entgegengebrachte Geduld und freuen uns, Ihnen Besuche in unserer Einrichtung nun wieder ermöglichen zu können.


Im Rahmen dieses Schutzkonzeptes gelten folgende Besuchsregeln:


Terminvergabe:

  • Der Besuchstermin ist spätestens am Vortag telefonisch zu vereinbaren.
  • Die Mitarbeiter der Terminvergabe sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Tel.-Nr. 02771.8981-0 zu erreichen.

Besuchszeiten:         
Montag – Donnerstag; 8.30 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag; 8.30 Uhr – 15.30 Uhr


Besuchshäufigkeit und -dauer:    
Einmal pro Woche, max. eine Stunde


Besucheranzahl:    
Ein/e Angehöriger/nahestehende Person pro Bewohner 


Hygieneregeln:    

  • Beim Eintreffen sind die Hände zu desinfizieren. 
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist korrekt anzulegen und während der gesamten Besuchsdauer zu tragen. 
  • Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist während der gesamten Besuchsdauer einzuhalten.
  • Der Besuchsraum ist direkt aufzusuchen. 
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken im Besuchsraum ist untersagt.

Sonstiges:    

  • Vor Besuchsbeginn ist sich einer Körpertemperaturmessung zu unterziehen. Bei einer Messung von über 37,5 Grad Celsius wird der Besuch untersagt.
  • Beim Eintreffen ist eine Besucheranmeldung vollständig und korrekt auszufüllen.

Besuchsverbote bestehen weiterhin für Personen 

  • mit Atemwegsinfektionen
  • die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Hessen eingereist sind.
     

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