Haus Elisabeth, Dillenburg

Bestnoten für Ambulanten Pflegedienst

Der medizinische Dienst bescheinigt dem Ambulanten Pflegedienst wiederholt eine hohe Qualität der Arbeit.

 

Die Qualitätsstandards von Pflegediensten sind für Laien nur schwer zu erkennen. Der Medizinische Dienst Hessen prüft daher in der Regel einmal jährlich nicht nur stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Pflegedienste. Einer solchen Qualitätsprüfung wurde nun auch wieder der Ambulante Pflegedienst Haus Elisabeth unterzogen und erhielt dabei die Note „Sehr gut"– und das zum achten (!) Mal in Folge.


„Die Menschen stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit und wir freuen uns, dass unser Tun und Handeln mit diesem tollen Ergebnis wiederholt bestätigt wird", freut sich Stefan Weidenbach, Pflegedienstleiter des ambulanten Dienstes. „Ich bin stolz auf mein Team, das Ergebnis ist unser aller gemeinsamer Erfolg", verkündet Weidenbach.


Prüfung in drei verschiedenen Qualitätsbereichen


„Der Medizinische Dienst Hessen prüft im Rahmen der Qualitätsprüfung bis zu 37 Einzelkriterien, die drei Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich „Pflegerische Leistungen", zu dem beispielsweise die individuelle Körperpflege, das Erkennen von Dekubitus-Risiken oder der Umgang mit demenzkranken Patienten und die Betreuung der Angehörigen gehört", erklärt Katharina Launhardt, stellvertretende Pflegedienstleiterin. Ebenso wichtig sei der Bereich „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“. Hier stünden zum Beispiel die Medikamentenkontrolle, die aktive Kommunikation mit dem behandelnden Arzt oder die Dokumentation der Pflege im Fokus, so Launhardt. „Für die Prüfer ist es sehr wichtig, nachvollziehen zu können, dass wir auftretende Risiken erkennen, umgehend reagieren und notwendige Maßnahmen einleiten.“


Kundenbefragung mit Note 1,0


Ganz besonders freut sich das gesamte Team über das Ergebnis der Kundenbefragung – zum wiederholten Male eine glatte „1,0“! Mit bis zu 12 Kriterien – unter anderem Fragen zur Erreichbarkeit, das Respektieren von Privatsphäre oder der freundliche Umgang mit Pflegebedürftigen und deren Angehörigen – prüfen die Gutachter den Umgang mit den Patienten. 

 

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