Haus Elisabeth, Dillenburg

WEITERHIN MASKENPFLICHT!

Aufgrund des Gesetzes für Infektionsschutz besteht für Besucher weiterhin eine Maskenpflicht.

 

Ab dem 01.03.2023 entfällt für Besucher die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises. Allerdings bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil währen des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung bestehen – so hat es die Bundesregierung beschlossen.

 

Zum Schutz aller, bitten wir darum,  weiterhin beim Betreten der Einrichtung die Hände zu desinfizieren und bei Erkältungssymptomen von Besuchen abzusehen.
 

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