Ab dem 01.03.2023 entfällt für Besucher die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises. Allerdings bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil währen des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung bestehen – so hat es die Bundesregierung beschlossen.
Zum Schutz aller, bitten wir darum, weiterhin beim Betreten der Einrichtung die Hände zu desinfizieren und bei Erkältungssymptomen von Besuchen abzusehen.