Das in Haus 1 bestehende Besuchsverbot für das 2. Obergeschoss des Wohnbereich A konnte soeben aufgehoben werden. Somit sind im gesamten Haus 1 Besuche von Bewohnern unter Einhaltung der Besuchsregeln wieder möglich.
Das Besuchsverbot für das Erdgeschoss des Wohnbereich C in Haus 2 muss leider aufgrund der Anzahl der Corona-Infektion weiterhin bestehen bleiben. Besuche von Bewohnern im Souterrain und Obergeschoss des Wohnbereich C in Haus 2 sind derzeit unter Einhaltung der Besuchsregeln möglich.
Da sich die Situation jedoch sehr schnell ändern kann, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch hier, auf unserer Webseite, zu informieren.