Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen alle Besuchende, die unsere Einrichtung betreten, über ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 verfügen. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels PoC-Antigen-Schnelltest durch eine zugelassene Institution, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch erfolgt sein.
Dies gilt auch geimpfte oder genesene Personen!
Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.