Haus Elisabeth, Dillenburg

Neue Besuchsregeln ab 1. Juli 2021

Die hessische Landesregierung hat nun alle Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus in einer Verordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung, zusammengefasst.


In dieser sind unter anderem die Einhaltung von Regelungen zum Betreten von Seniorenheimen festgelegt. Wir haben unser Schutzkonzept entsprechend der Verordnung angepasst, welches am 01.07.2021 in Kraft tritt.  

Ab diesem Tag gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth:

  • Der Besuch ist mindestens einen Tag, maximal zwei Wochen vorab, montags bis freitags von 11.00 bis 15.00 Uhr telefonisch unter 02771.8981-10 anzukündigen.
  • Einlasszeiten sind täglich von 9.00 bis 16.30 Uhr.
  • Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über
    • ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests bei einer zugelassenen Institution, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch erfolgt sein oder 
    • einen vollständigen Impfschutz. Dieser besteht, wenn die letzte erforderliche Einzelimpfung der entsprechenden Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich sind, mindestens vor 14 Tagen erfolgt ist sowie bei einer genesenen Person nach einer verabreichten Impfstoffdosis oder
    • eine vollständige Genesung. Die PCR-Testung hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
  • Es ist zu jeder Zeit eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil) zu tragen, außer im eigenen Appartement des Bewohners, wenn dieser vollständig geimpft oder genesen ist. 
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist nicht gestattet.
  • Es ist grundsätzlich ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.

Ein Besuchsverbot besteht für:

  • Personen mit Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenem Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.
  • nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, sofern Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell oder generell angeordneten Absonderung aufgrund einer möglichen oder nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen.
  • geimpfte oder genesene Personen, sofern die Symptomatik oder Absonderung ihrer Angehörigen auf eine in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom RKI definierten besorgniserregenden Eigen-schaften zurückzuführen ist.
  • Personen mit einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2.

 

Wir bitten Sie zu beachten, dass die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens zur laufenden Neubewertung von Risiken und Maßnahmen führt, welche ggf. zu kurzfristigen Änderungen der Besuchsregelungen führen kann. 


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.

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