Das in Haus 2 bestehende Besuchsverbot für das Erdgeschoss des Wohnbereich C konnte soeben aufgehoben werden. Somit sind in der gesamten Einrichtung Besuche von Bewohnern unter Einhaltung der folgenden Besuchsregeln wieder möglich:
- Einlasszeiten sind täglich von 10.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 18.00 Uhr.
- Besuche dürfen nur stattfinden mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests, darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch bei einer zugelassenen Institution erfolgt sein. Eine Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren.
- Besucher ab 6 Jahren müssen zu jeder Zeit eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil tragen.
- Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
- Das Bewohner-Appartement ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist nicht gestattet.