Haus Elisabeth, Dillenburg

Besuchsregeln im Rahmen der Corona-Pandemie

Hessische Landesregierung ermöglicht weitere Lockerungen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit viel Geduld und Verständnis haben unsere Bewohner und auch Sie als Angehörige die notwendigen Besuchseinschränkungen im Haus Elisabeth mitgetragen. Hierdurch und durch vielfältige strenge Hygienemaßnahmen im Haus ist es, Gott sei Dank, gelungen, dass bislang keine Bewohner im Haus infiziert wurden.

Dennoch ist uns bewusst, dass die bisherigen Besuchsreglungen eine enorme Belastung sowohl für unsere Senioren als auch für Sie darstellen. 

Ganz aktuell hat die Hessische Landesregierung eine Lockerung der Besuchsregeln beschlossen, welche jedoch an eine Vielzahl von Auflagen gebunden ist, die wir derzeit vorbereiten und über die wir Sie heute gerne informieren.

Jede Einrichtung hat vor der Umsetzung der Lockerungsmaßnahmen, ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept zu erstellen. In diesem ist genau festgelegt, wie und unter welchen Bedingungen Besuche ermöglicht werden. Demnach gelten für Einrichtungen in Hessen folgende Regeln:

  • Jeder Bewohner kann binnen einer Kalenderwoche dreimal eine einen Besucher empfangen. 
  • Besucher haben sich vor ihrem Besuch in der Einrichtung anzumelden.
  • Einrichtungen müssen die Besucher registrieren (Name/Vorname, Telefonnummer, Anschrift, Datum und Uhrzeit des Besuches). 
  • Besucher müssen zu jeder Zeit mindestens 1,5 Meter Abstand zur besuchten Person halten
  • Besucher müssen zu jeder Zeit einen von der Einrichtung akzeptierten Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Besucher müssen zu jeder Zeit den von der Einrichtungsleitung angeordneten Hygieneregeln nachkommen. 
  • Die Leitung der Einrichtung kann die o. g. Besuchsrechte unter Berücksichtigung der infektiologischen Situation, der personellen und räumlichen Ausstattung und der Verfügbarkeit von ausreichender persönlicher Schutzausstattung beschränken.
  • Besuchsverbote bleiben weiterhin bestehen für Personen mit Atemwegsinfektionen.
  • Bei bestätigtem Auftreten eines COVID-19-Falles in der Einrichtung sind Besuche grundsätzlich nicht gestattet, außer bzgl. der geregelten Ausnahmen (Sterbeprozesse und bestimmte Berufsgruppen).
  • Bei Auftreten eines meldepflichtigen Infektionsgeschehens im Rahmen eines Covid-19 Falles haben jedwede Besuche zumindest bis zu einer erfolgten Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu unterbleiben.
     

Die v. g. Regelungen werden in das Schutzkonzept einfließen, welches wir derzeit erarbeiten, um Bewohner und Angehörige, aber auch unsere Mitarbeiter weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Daher bitten wir Sie, sich noch einige Tage zu gedulden, bis das Schutzkonzept fertiggestellt und abgestimmt ist; erst danach können wir die aktuell von der hessischen Landesregierung beschlossenen Lockerungen der Besuchsreglung umsetzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

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