Haus Elisabeth, Dillenburg

Anpassung der Besuchsregeln

Aufgrund der hohen Infektionszahlen im Lahn-Dill-Kreis ist eine Einschränkung der Besuchsregelungen unumgänglich.


Sehr geehrte Bewohner, Angehörige und Gäste,

wie Sie bereits wissen, liegen unserem Corona-Schutzkonzept die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes und des Hessischen Sozialministeriums zugrunde. Demnach richten sich die Besuchsregelungen im Haus Elisabeth nach einer fortlaufenden Risikobewertung aus. Während die Besuchseinschränkungen in Zeiten sinkender Fallzahlen mehrfach, zuletzt auf bis zu fünf Besuchen je Woche, gelockert werden konnten, meldet das örtlich zuständige Gesundheitsamt derzeit leider massiv ansteigende Fallzahlen im Lahn-Dill-Kreis. Aus diesem Grunde ist die Einschränkung der Besuchsregelungen unumgänglich.

Ab dem 22.10.2020 gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth sowie auf dem gesamten Außengelände:

 

  • Besuche dürfen maximal einmal pro Woche für maximal eine Stunde stattfinden. Je Besuch ist nur eine Person pro Bewohner erlaubt.
  • Der Besuch ist mindestens einen Tag, maximal eine Woche vorab, montags - freitags von 8.30 - 15.30 Uhr telefonisch unter 02771.8981-0 zu vereinbaren. 
  • Besuchszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.20 bis 16.20 Uhr, Freitag von 8.20 Uhr bis 15.10 Uhr.
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Es ist zu jeder Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Mund und Nase bedeckt, auch im Außenbereich.
  • Der Besuchsraum ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist derzeit nicht gestattet.
  • Es ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.

Ein Besuchsverbot besteht:

  • Wenn Sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID 19 insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks oder Geruchssinns aufweisen.
  • Solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS CoV 2 unterliegen. 
  • Wenn die bei Ihnen vor Besuchsbeginn durchgeführte Körpertemperaturmessung einen Wert von über 37,8 °C ergibt.
     

Wir bitten Sie zu beachten, dass die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens zur laufenden Neubewertung von Risiken und Maßnahmen führt, welche ggf. zu kurzfristigen Änderungen der Besuchsregelungen führen kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.
 

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